Unterweisung

Unterweisung zur Benutzung

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, regelmäßig für die Benutzung der für seine Arbeit notwendigen Arbeitsmittel, zu unterweisen.
Mit dem Führen bestimmter Kräne dürfen nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Unterweisungen sollen grundsätzlich nach Herstellerangaben, mittels Betriebsanleitung, durchgeführt werden. Weiters können andere Quellen ebenfalls hinzugezogen werden, Betriebsanweisungen z.B., direkt am Arbeitsmittel fixiert.

Im Downloadbereich finden Sie weiters Vorlagen zur Unterweisung und Betriebsanweisungen zur Benutzung von Kränen, sowie zur Benutzung von Lastaufnahmemittel und auch Arbeitskörben.
Außerdem unten “weiters” eine Linksammlung zu den einzelnen Themen.

Instruktionen und Unterweisungsunterlagen

Betriebsanweisungen (Vorlagen)