Kranprüfer

Kräne und Hubanlagen gehören zu den prüfpflichtigen Arbeitsmitteln.
Egal ob Fahrzeugkran, Ladekran, Portalkran, Mobilkran, Turmdrehkran oder Winden und Zuggeräte, alle unterliegen Prüfungspflichten laut Arbeitsmittelverordnung.

Auch im Betrieb sind Kontrollen vor Inbetriebnahme, sowie Informationen über die Handhabung und regelmäßige Unterweisung zur sicheren Benutzung vorgeschrieben.

Beispiele dazu werden auf dieser Seite präsentiert. Unterlagen können für private Zwecke bzw. intern im eigenen Unternehmen angepasst werden.

Laut §2 AM-VO (7) sind:
“Kräne im Sinne dieser Verordnung sind Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die die gehobene Last unabhängig von der Hubbewegung in mindestens einer Richtung motorisch angetrieben bewegen können. Regalbedienungsgeräte, Hubstapler, Bagger und Radlader gelten nicht als Kräne.”. Details zu Kränen sind auf der Seite des Arbeitsinspektorats zu finden.